Kein Einklagen der Praxisgebühr?

Praxisgebühr muss nicht gezahlt werden –
Das könnte man zumindest glauben, wenn man sich den Prozess des Düsseldorfer Landgerichts und die Meinung der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen anschaut. Denn die sind nicht bereit,die Praxisgebühren-Sünder strafrechtlich zu verfolgen.

Seit Januar 2004 muss jeder Kassenpatient pro Quartal 10 Euro zahlen. Doch noch heute verweigern viele die Zahlung und die Ärzte sind trotzdem verpflichet, sie zu behandeln.

Die Kassen freuen sich natürlich nicht über diese Vergehen. Es ist aber auch zu teuer, die Verweigerer vor Gericht zu zerren, denn alleine die Anrufung des Gerichts würde Kosten in Höge von 150 Euro verursachen.

In dem Prozess entschied das Düsseldorfer Sozialgericht am Dienstag, dass die Kassen bei einer Zahlungsverweigerung des Patienten den Prozessweg einschlagen und die anfallenden Mahn- und Gerichtskosten selber zahlen müssen.

Quelle: Tagesschau Online

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