Sonderkonditionen für die Deutsche Bahn auf Ebay

Mit dem Verkauf von Tickets über die Internetplattform Ebay wollte dieDeutsche Bahn eigentlich neue Kunden dazugewinnen. Doch dieser Schuss dürfte nach hinten losgegangen sein. Überhöhtes Porto, begrenzte Gültigkeit, keine Reise an Feiertagen sowiebesondere Konditionen sorgten für Unmut bei Kunden und Verbraucherschützern.

„Frechheit! 2,50 für JEDE Karte Versand, obwohl andersangegeben. Nie wieder!“; „4 Doppel-Tickets statt 1x 1,45 Porto, 4x 2,50–> Extraprofit 590%“; „Fragwürdige Preispolitik, fehlendesWiderrufsrecht, unfreundlicher Kontakt“. So sehen inzwischen über 400 Bewertungen des Ebay-Nutzers db_bahn aus. Die Kunden sind großteils verärgert über die Politik derDeutschen Bahn und Ebay. Begonnen hatte die Sonderaktion der Bahn am ersten August diesen Jahres mit knappen 3000 Doppelfahrkarten. Die Startpreise lagen bei einem Euro. Die erste Karte ging für191 € weg. Später pendelten sich die Preise dann bei rund 100 Euro ein. Einen Tag später bot die Bahn weitere identische Tickets an – zu einem Festpreis von 66 Euro.

Die Kunden reagierten verärgert auf die Preispolitik. Einige wolltenihren Kauf gar rückgängig machen. Da die Bahn mit dem Wort Kundenfreundlichkeit aber schon längere Zeit so ihre Probleme hat, war dies nicht möglich. „Siekönnen Ihr DB-Ebay-Ticket nicht umtauschen oder erstatten lassen. Bitte haben Sie aufgrund der besonderen Konditionen des Angebots Verständnis dafür“, hieß es in derRückmeldung der Deutschen Bahn. Wegen diesen „besonderen Konditionen“ steht der Bahn nun Ärger ins Haus: Die Verbraucherzentrale Berlin will den Konzern Abmahnen. Zwar stehen imBürgerlichen Gesetzbuch einige Verträge drin, die nicht unter die Fernabsatzregelungen fallen. Unter anderem dann, wenn es um Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung oderBeförderung geht, und sich der Unternehmer verpflichtet, diese Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

„Nach meiner Überzeugung kann sich die Bahn hierauf aber nicht berufen, da es sich bei den Tickets praktisch um Gutscheine handelt, die keine konkrete Fahrt zum Gegenstandhaben“, erklärt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale. „Die Bahn verweigert das Widerrufsrecht hier also zu Unrecht. Wir werden die Bahn daher abmahnen. Auch dieTatsache, dass die Karten nach dem 31.10.2008 erstattungslos verfallen sollen, halte ich rechtlich für unzulässig. Auch deswegen werden wir die Bahn abmahnen.“

Doch nicht nur die Preisgestaltung der Deutschen Bahn sorgt für Unmut. Auch die besonderen Rahmenbedingungen der Kooperation stoßen vielen Nutzern herb auf. So gelten für den Konzerneinige Nutzungsgrundsätze von Ebay nicht oder werden anders ausgelegt:

Mit einem Bewertungsstand von gerade einmal 75% positiver Bewertungen in den ersten Tagen hätten eigentlich Handelsbeschränkungen greifen müssen.

Der von der Bahn vorausgesetzte Wiederrufsausschluss sollte von Ebay nicht toleriert werden dürfen. Immerhin haben Kunden bei Online-Käufen von gewerblichen Anbietern nach §312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht, den Artikel ohne Angabe von Gründen, innerhalb einer bestimmten Frist, zurückzugeben.

Ebenfalls ist es bei Ebay nicht gestattet mehr als zehn identische Artikel einzustellen. „Zurzeit ist es bei Ebay nur möglich, zehn identische Artikel gleichzeitig einzustellen“, heißt es in der Hilfefunktion. Für die Bahn gilt diese Regelung offenbar nicht. Alleine am ersten Tag wurden fast 3000 einzelne Auktionen mit dem identischen Inhalt eingestellt.

Das Auktionshaus hüllt sich zu den besonderen Regelungen bei der Kooperation in Schweigen, und verweist lieber direkt an die Pressestelle der Deutschen Bahn: „Wir können nachvollziehen, dass sich ein Bieter ärgert, wenn er das gleiche Ticket später günstiger erhält“, heißt es von dort. Am Ende ist es wie immer: Der Kunde ist der Dumme.

Quelle: Spiegel.de

Kommentieren