Die NPD darf am 8. Mai weder am Brandenburger Tor noch am Holocaust-Mahnmal oder auf derStraße Unter den Linden aufmarschieren. Dieser Beschluss wurde von der zuständigen Versammlungsbehörde des Landeskriminalamts Berlin getroffen.
Das Landeskriminalamt sagte dazu, dass diese Entscheidung notwendig war, da auch durch das erst kürzlich verschärfte Versammlungsrecht die Demonstration nicht verboten hätte werdenkönnen. Die Verschärfung sieht nämlich nur vor, dass Aufmärsche nur an Orten verboten werden können, die eine besonders herausragende Bedeutung für die Anhänger desNazi-Regimes haben. In Berlin passt somit nur das Holocaust-Mahnmal in die Verschärfung.
Zusätzlich will am 8. Mai der Berliner Senat ein „Fest der Demokratie“ ausrichten, welches rund um das Brandenburger Tor stattfindet. Da auch die russische Botschaft einen Empfang hat, bleibtder NPD keine Chance den Alexanderplatz zu verlassen. Somit kann die NPD höchstens eine Ortsgebundene Demonstration durchführen.
Quelle: ZDF.de