Karlsruhe kippt Rauchverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat zugunsten der Kläger gegen dasRauchverbot entschieden. Bis 2010 müssen die verschiedenen Länder neue Gesetze festlegen, die allerdings dazu führen könnten, dass das Rauchverbot überall gilt.

Bis Ende 2009 gilt nun eine Übergangsreglung: Einraumkneipen unter 75 Quadratmetern können sich als Raucherkneipen bezeichnen. Der Eintritt für Jugendliche unter 18 Jahren muss dortallerdings verboten und es dürfen keine selbstgemachten Speisen verkauft werden. Auch Discotheken dürfen einen abgeschlossenen Raucherraum anbieten, wenn nur Erwachsene Zutritt haben.

Bisher entsprachen nur die Regelungen von Bayern und dem Saarland demGrundgesetz, in Bayern gilt in Gaststätten, Kneipen und Discotheken bisher ein absolutes Rauchverbot. Im Saarland ist hingegen das Rauchen sowohl in Eckkneipen als auch in abgetrenntenRaucherzimmern von Mehrraumgaststätten erlaubt.

Entweder striktes Rauchverbot oder Ausnahmen

Nun haben die Länder die Wahl, entweder ein striktes Rauchverbot zu erteilen oder Ausnahmen zuzulassen, bei denen in sogenannten „Eckkneipen“ das Rauchen erlaubt ist.

Ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten sei laut dem Bundesverfassungsgericht verfassungskonform. Es wurden verschiedene Argumente vorgetragen, zum Beispiel eine Studie der deutschenKrebsforschung, in der aufgezeigt wird, welche Probleme das Passivrauchen tatsächlich auslösen kann. Die Richter betonten, dass ein absolutes Rauchverbot besser sei.

In den betroffenen Ländern und bei den Klägern war die Freude groß, allerdings gibt es noch Unklarheiten zum Vorgehen.

Quelle: Spiegel.de

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