Lidl erneut negativ in den Schlagzeilen

Damals geriet Lidl aufgrund des schlechten Umgangs mit den Mitarbeitern in dieSchlagzeilen. Diesmal ist die Situation wesentlich prekärer. Systematisch soll der Billig-Discounter seine Mitarbeiter ausspioniert haben.

Das Nachrichtenmagazin Stern hat eine unglaubliche Entdeckung gemacht. Mehrere hundert Seiten an internen Berichten sollen dem Magazin vorliegen. Darin sei unter anderem festgehalten, wann dieMitarbeiter zur Toilette gingen und mit wem sie möglicherweise ein Liebesverhältnis haben. Die Bespitzelungsaktion sei vorwiegend in Niedersachsen durchgeführt worden. Allerdings seienanscheinend auch Telefonate im Raum Rheinland-Pfalz, Berlin und Schleswig-Holstein mitgeschnitten worden.

Lidl legt ein Geständnis ab

Laut dem Discounter soll es wirklich Überwachungskameras in einzelnen Filialengegeben haben. Diese seien eigentlich nur zum Diebstahlschutz installiert worden, sollten aber nicht der „Mitarbeiterüberwachung, sondern der Feststellung eventuellenFehlverhaltens“ der Mitarbeiter dienen. Lidl bestreitet allerdings, dass es detaillierte Protokolle über einzelne Mitarbeiter gegeben haben soll.

Reaktionen auf Bundesebene

Auch von Seiten des Bundes kommt Kritik auf. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, sagte dem Nachrichtenmagazin, dass diese Art des Protokollierens einen schweren Verstoßgegen das Bundesdatenschutzgesetzt darstellt. „Ich gehe davon aus, dass, wenn solche Vorgänge bekannt werden, die zuständige Datenschutzbehörde tätig wird undErmittlungen einleitet“, sagte er.

Ver.di wird auch aktiv

Die Gewerkschaft ruft die Lidl Mitarbeiter auf, sich gegen ihren Arbeitgeber zu wehren.Die stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Margret Mönig-Raane, sagte: „Ich kann den betroffenen Lidl-Mitarbeitern raten, sich untereinander zu verabreden undgemeinsam zu Ver.di zu kommen. Möglicherweise könnte man dann Musterklagen gegen Lidl anstrengen.“

Aus der Sicht der Gewerkschaft stellt das Protokollieren sogar einen doppelten Rechtsverstoß dar. Wie es bereits vom Bundesamt für Datenschutz gesagt wurde, handelt es sich um einenschweren Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetzt. Ver.di meint sogar, dass es ein Verstoß gegen die gesetztlich geschützte Würde des Menschen ist.

Quelle: Spiegel.de 1 | 2

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