So sieht es zumindest ein Entwurf der Länder vor, der noch dieses Jahr verabschiedet und zum 1. Januar 2013 in Kraft treten könnte. Zentrale Änderungen ist die Erhebung nach Wohneinheiten und nicht mehr nach Anzahl der dort stehenden Geräte.
Nachdem bereits seit einigen Wochen erste Informationen über eine Änderung der Rundfunkgebühren kursieren, ist heute nun der Arbeitsentwurf zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge veröffentlicht worden. Damit kann nun jeder die Änderungen einsehen und hat die Möglichkeit bei Verbraucherzentralen seine Bedenken über die Änderungen kund zu tun.
Gebühren in Zukunft pro Haushalt
Zentraler Punkt ist, dass die Gebühren in Zukunft nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt erhoben werden sollen. Bisher werden die Gebühren pro gemeldeter Person, beziehungsweise pro eingetragener Lebenspartnerschaft je Haushalt und Gerät erhoben. Sollte das Gesetz die Zustimmung der Länder erhalten, wird ab 2013 alles ein wenig einfacher. Durch die Erhebung pro Wohneinheit reicht es zukünftig aus, wenn der Hauptmieter einer Wohnung ein Gerät anmeldet. Mitbewohner müssen nun nicht mehr separat ein eigenes Gerät anmelden. Vor allem Wohngemeinschaften und noch zu Hause lebende Kinder dürften sich über diese Änderung freuen.
Für Unternehmen wird’s teurer
Für Unternehmen und Hotels dürfte es dagegen in Zukunft teurer werden. Sie werden pro sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter zur Kasse gebeten. Der Höchstsatz beträgt dabei 150 Rundfunkbeiträge bei mehr als 20.000 Beschäftigten. Im Hotelgewerbe muss je ein Drittel des Rundfunkbeitrages entrichtet werden für „Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen zur entgeltlichen Beherbergung Dritter ab der zweiten Raumeinheit.“ Des Weiteren wird ebenfalls ein Drittel des Beitragssatzes für jedes Kraftfahrzeug erhoben, „das zu gewerblichen, gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken oder zu einer anderen selbständigen Erwerbstätigkeit des Beitragsschuldners genutzt wird“. Dabei ist es unerheblich, wie groß der Umfang der Nutzung ist.
Die neuen Gebühren sollen, zumindest nach dem momentanen Stand der Planungen, keine Mehreinnahmen erzeugen sondern aufkommensneutral sein. Im letzten Jahr wurden an die Anstalten des öffentlichen Rechts insgesamt rund 7,26 Milliarden Euro ausgeschüttet.
Verabschiedung noch dieses Jahr wahrscheinlich
Am 11. Oktober ist nach Angaben der Staatskanzlei in Berlin eine Anhörung für Verbände geplant. Dort soll dann über Unstimmigkeiten oder Forderungen der einzelnen Interessensgruppen beraten werden. Eingeladen sind unter anderem Vertreter der Industrie, von Hotels und Autovermietern, Presseunternehmen oder auch Verbraucherschützer. Sollte es zu keinen großartigen Unstimmigkeiten kommen, dann könnten die Ministerpräsidenten der Länder den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag spätestens im Dezember dieses Jahres verabschieden.
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