Online-Durchsuchung in Karlsruhe auf dem Prüfstand

Während sich die Parteien im Bundestag noch über dieVorgehensweise bei der geheimen Online-Durchsuchung von privaten Rechnern streiten, befasst sich nun auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Thematik. Geklagt hatte unter anderem derehemalige Bundesinnenminister Baum.

In Nordrhein-Westfalen ist es seit Ende 2006 im Verfassungsschutzgesetz verankert: Die Möglichkeit für Behörden, über das Internet Daten privater Personen auszuschnüffeln.Laut den Befürwortern ist es nur so möglich, der terroristischen Gefahr in Deutschland zu begegnen. Den Ermittlern geht es im Besonderen darum, Nachrichten abzugreifen, bevor dieseverschlüsselt werden, nicht aber um Festplatten der Beschatteten zu durchleuchten. „Eine Entschlüsselung ist nicht zeitnah oder unter Umständen gar nichtmöglich“, sagte BKA-Chef Jörg Ziercke.

Größere Bedenken bei der Sache hat allerdings dasBundesverfassungsgericht. Dieses nimmt dem vom Land Nordrhein-Westfalen eingesetzen Spezialisten für Internetrecht, Dirk Heckmann, nicht ab, dass es nicht um das Auslesen kompletter Festplattenginge. Hans-Jürgen Papier, der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, hob besonders die Passage im Gesetzestext vor, die den „Zugriff auf informationstechnischeSysteme“ vorsieht und von Heckmann offensichtlich unterschlagen wurde.

Papier ging in seinen Ausführung sehr offensiv vor. So konfrontierte er Heckmann mit der Frage, ob er das offensichtliche Ziel, das heimliche Eindringen in Computer, leugne. Ebenso fragte ersich erkennbar ironisch, ob dem ersten Senat und Heckmann „das gleiche Gesetz“ vorlägen. Gleichsam zog er Parallelen zu der Verhandlung über dasLuftsicherungsgesetz, was bekanntermaßen vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte.

Bis ein Urteil in diesem Rechtsstreit gefallen ist, wird es aber noch einige Zeit dauern, das Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet.

Quelle: Focus.de

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