Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten

Auch in Deutschland wird das Rauchen in der Öffentlichkeit zum Schutz vor demgesundheitsschädlichen Passivrauchen erschwert. In Behörden, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxen gilt ab sofort striktes Rauchverbot. Den Glimmstängel gibt es von nun an auchnur noch für Jugendliche über 18 Jahre.

Am 1. September trat das so genannte „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ bundesweit in Kraft. Dies bedeutet, dass in Zukunft das Rauchen inöffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs verboten ist.

Im gleichen Atemzug setzte die Bundesregierung die Altersgrenzefür den Erwerb von Tabakwaren nach oben. Jugendliche unter 18 Jahre sollen demnach in Zukunft nicht mehr rauchen dürfen. Verstöße gegen das neue Jugendschutzgesetz und dasRauchverbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können gegebenenfalls mit Geldbußen geahndet werden.

Mit dem neuen Gesetz wurde auch das Rauchen im Nahverkehr geregelt. Sowohl in allen Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Regionalbahn, usw.) als auch in Schiffen, Bussen undTaxis ist in Zukunft das Rauchen absolut tabu. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung, wie in so ziemlich vielen Dingen in Deutschland: In besonders gekennzeichneten Raucherräumen darf auchkünftig weiter gequalmt werden.

Auch im Fernverkehr künftig keine Raucherabteile mehr

Wie die Deutsche Bahn mitteilte, wolle man freiwillig im Fernverkehr dieRaucherabteile abschaffen. Was bereits seit Anfang Juli dieses Jahres in Regionalzügen Gang und Gebe ist, wird bald auch in den ICEs und ICs der Fall sein. Mit Ausnahmen so genannter“Raucherbereiche“ sind die Bahnhöfe nun auch rauchfreie Einrichtungen.

Das Gesundheitsministerium gab außerdem Zahlen bekannt, die einigen Rauchern zu denken geben sollten. An den Folgen des Passivrauchens sterben in Deutschland jährlich 3.300 Menschen. AlsPassivraucher gelten Menschen, die eigentlich nicht rauchen, welche aber durch den Rauch ihrer rauchenden Mitmenschen gesundheitlich in Mitleidenschaft gezogen werden.

Neben Deutschland führte auch Österreich am 1. September ein Rauchverbot ein. Allerdings nicht ganz so umfangreich wie bei uns, denn dort gilt nur ein Rauchverbot in allen Zügen. NeueAuflagen im Jugendschutzgesetz wurden bei den Nachbarn nicht geschaffen. Ein absolutes Rauchverbot gibt es dagegen schon in Schottland, England, Wales, Nordirland und Irland. Ingesamt betrachtet wirdes Rauchern in ganz Europa schwer gemacht, ihre Sucht auszuleben, denn in Schweden, Malta und Italien gibt es ebenfalls Einschränkungen. Dort wurden für die Gastronomie allerdingsAusnahmeregelungen geschaffen, die es den Betreibern erlauben, Raucherbereiche einzurichten.

Dass sich der Trend zu einer gesundheitsfreundlicheren Gesellschaftfortsetzt, sieht man auch am Beispiel von Frankreich. Die Franzosen führten dieses Jahr ein Rauchverbot an Arbeitsplätzen und in öffentlichen Gebäuden ein. Im Jahr 2008 soll einweiteres Verbot für die Gastronomie in Kraft treten. In Belgien, Litauen, Spanien, Zypern, Slowenien und den Niederlanden gestaltet sich das Rauchverbot ähnlich wie bei uns in Deutschland.Dort darf an Bushaltestellen, Bahnhöfen und in öffentlichen Gebäuden nicht mehr gequalmt werden.

Quellen: Die Zeit online, ÖN Nachrichten online

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