Das neue Konzept der Sicherungsverwahrung

Kommentar – ein Urteil und seine Folgen: Ist die Sicherheit der Bürger noch gewahrt? Wieso werden fehlende Menschenrechte als Argument für die Freiheit derer verwendet, deren Fehlverhalten bereits das Leben eines anderen gekostet haben?

Seit Tagen geistert eine Frage durch die Köpfe der Bundesbürger, ob ihre Sicherheit vor ehemaligen Gewaltverbrechern noch gewahrt ist. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg im Dezember 2009, hatte der Klage eines in Sicherungsverwahrung befindlichen Ex-Straftäters stattgegeben, welcher darauf plädierte, dass die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht zulässig sei.

Grund dafür sei die Gesetzesänderung 1998, welche besagt, dass die Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert werde dürfe. Nun gab es aber das überraschende Urteil, dass eine nachträgliche, auf Gesetzesänderung beruhende Strafe, dem Prinzip eines Rechtsstaats widerspräche und somit nicht zulässig sei.

Das Urteil und seine Folgen

Die Politik musste nach diesem Urteil schnell handeln und konzipierte eine Lösung für das bestehende Problem der Unterbringung von nach der Haftstrafe immer noch gefährlicher Personen. Als immer noch besonders gefährlich eingestufte Ex-Straftäter sollen fortan weggesperrt werden und zwar in spezielle, neue Einrichtungen, in welchen psychiatrische Betreuung ermöglicht wird. Ebenso sollen bereits verurteilte Straftäter nach ihrer Haft in diese Wohnanlagen kommen, um gemeinsam mit Psychiatern auf das Leben nach der Freilassung vorbereitet werden zu können.

Dieses Gesetz würde auch die Angst der Bevölkerung nehmen, da die ca. 80 Straftäter, die nach und nach durch das Urteil des Gerichtshofes ihre Freilassung einfordern, somit im Falle der „besonderen Gefährlichkeit auf weitere Gewalttaten“ ebenso in die geschlossene Einrichtung kämen.

Die Debatte

Das Gericht bezeichnet die Sicherungsverwahrung als nachträgliche Haft, welche die Menschenrechte verletze, da die Strafe ja bereits verbüßt worden sei. Doch ist diese Ansicht legitim? Betrachtet man die Tatsache, wie viele Straftäter bereits am Tag der Freilassung wieder straffällig werden, so steht man dem Ganzen anders gegenüber.

Nach der rechtlichen Grundlage sei jeder unschuldig, der keine Straftat begangen habe. Somit gehören auch potentielle Straftäter zu denen, welche nicht in ihren Rechten eingeschränkt werden dürfen, da sie als unschuldig gelten.

Aber wie soll Gewaltprävention und die Sicherheit der Menschen und deren Recht auf Sicherheit gewahrt werden, wenn präventive Maßnahmen gesetzlich nicht zulässig sind? Dubiose Maßnahmen und Mittel wie die elektronische Fußfessel, welche Gewalt nicht verhindern kann, sondern nur der Ortung der Person dient, werden in den Raum geworfen, ebenso wie die Veröffentlichung von Namen und Adressen der Ex-Häftlinge.

Statt sich mit solchen fast schon idiotischen Maßnahmen gegen Gewalt zu schützen, sollten die Politiker sich vielleicht eher die bisherigen Statistiken von erneut rückfällig gewordenen Straftätern anschauen und ihre Maßnahmen an die Urteile der Psychiater anpassen, welche die Personen als immer noch gefährlich und gewaltbereit einstufen.

Denn ist diese Tatsache gegeben – wo ist dann noch Diskussionsbedarf über die Freilassung? Wenn auch ihr etwas zu diesem Thema loslassen wollt, dann vermerkt es einfach in den Kommentaren!

Quelle: Spiegel.de [1] [2]; Welt.de

Bilder:
(c) Thorben Wengert / Pixelio.de

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