Führerschein ab 2013 mit Ablaufdatum

Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung soll der bisher ohne Verfallsdatum ausgestellte deutsche Führerschein ab 2013 eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren erhalten. Die Bundesregierung habe die dafür nötigen Gesetzesänderungen bereits auf den Weg gebracht.

Bislang ist Deutschland eines der einzigen Länder, in denen die Fahrerlaubnis einmalig ausgestellt wird und ihre Gültigkeit bis zum Tod nicht verliert. Dies soll nun ab 2013 anders werden. Hintergrund ist eine Richtlinie, welche die Europäische Union bereits im Jahr 2006 erlassen hatte. Nach dieser soll es nur noch eine Fahrerlaubnis EU-weit geben. Die Begrenzung der Gültigkeit soll dazu dienen, dass die Führerscheine immer auf dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik bleiben und somit dauerhaft fälschungssicher sind. Außerdem soll mit einem immer recht aktuellen Lichtbild dafür gesorgt werden, dass der Führerscheinbesitzer gut erkennbar ist. Bei den jetzigen teils sehr alten Lizenzen kann von einer guten Erkennbarkeit des Inhabers nicht unbedingt die Rede sein.

Gesetzesänderungen

Die Richtlinie muss von der Bundesregierung bis zum nächsten Jahr umgesetzt werden. Die dafür nötigen Gesetzesänderungen sind laut Saarbrücker Zeitung bereits in die Wege geleitet worden – der Bundesrat muss diesen allerdings noch zustimmen.

Weiterhin hatte die EU vorgeschlagen, mit der Befristung der Fahrerlaubnis gleich regelmäßige Gesundheitschecks einzuführen, dies wird es in Deutschland aber vorerst nicht geben. Das Ministerium nahm dazu wie folgt Stellung: „Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.“

Ein kontroverses Thema

Über diese Neuerung kann man nun absolut gespaltener Meinung sein, so gibt es unter den Lesern der RP-Online bereits angeregte Diskussionen zu diesem Thema. Manche sehen in dem neuen Verfallsdatum des Führerscheins eher reine Geldmacherei: „Ja sicher, und jedes Mal 59 Euro oder so dafür bezahlen müssen. Irgendwo müssen wir doch dem Autofahrer das Geld aus der Tasche ziehen!„. Andere Leser stehen dem Ganzen etwas anders gegenüber und meinen die Befristung habe ohne medizinische Untersuchung oder eventuell auch eine theoretische Prüfung keinen Sinn.

Eure Meinung ist gefragt
Was denkt ihr über die ganze Sache? Macht es Sinn, ist es völliger Quatsch oder müsste auf jeden Fall eine Untersuchung oder Prüfung dabei sein?

Quellen: N24.de | N-TV.de | Saarbrücker-Zeitung.de | RP-Online.de

Bilder:
cc) Beek100 / Wikimedia.org

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