G8-Protest: NPD darf nicht aufmarschieren

Wenige Tage vor dem eigentlichen G8-Gipfel reißt die Schlacht um dasDemonstrationsrecht nicht ab. Nun hat auch die NPD eine Schlappe hinnehmen müssen, doch wie viele andere, will sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Bereits im Voraus hatte die Stadt Schwerin ein Demonstrationsverbot ausgesprochen. Davon waren allerdings nicht nur die NPD, sondern auch andere Gegendemonstrationen betroffen. DasOberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald revidierte dann zumindest zum Teil die Entscheidung der Stadt. Zwar darf die NPD auch weiterhin nicht auflaufen, der Marsch des Schweringer Jugendringssowie eines SPD-Ortsvereins wurde allerdings genehmigt. In ihnen sahen die Richter ein weniger hohes Gewaltpotenzial.

Das die angemeldeten NPD- und die Antifa-Demonstrationen nicht stattfinden dürfen, liegt an der mangelnden Anzahl verfügbarer Polizisten. Dadurch sei die öffentliche Sicherheit nichtmehr genügend gewährleistet. Zum Aufmarsch der Antifa sagte das Gericht: „[Das ist] ein Magnet für gewaltbereite Personen aus der linken Szene.“ Gegen dieEntscheidung des OVG hat die Stadt bereits Beschwerde eingelegt.

Die NPD selbst will trotz der Niederlage vor Gericht nicht von ihremVorhaben abrücken. „Wir sind guter Dinge, dass das Bundesverfassungsgericht in unserem Sinne entscheiden wird“, war nach der Verkündung des Urteils auf derNPD-Homepage zu lesen. Die NPD will daher – wie viele andere – bis vor die oberste Instanz treten. NPD-Generalsekretär Peter Marx sagte, man werde die Anhänger nicht zurückrufen. DiePolizei hat deswegen schon Kontrollstellen errichtet, um potenzielle Demonstranten abzufangen.

In einem weiteren Beschluss genehmigte das Oberverwaltungsgericht eine Mahnwache am Sperrzaun in Heiligendamm, welche allerdings unter strengste Auflagen steht. So dürfen unter anderem nur 15Personen an der Veranstaltung teilnehmen.

Quelle: Welt online

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