Ex-RAF Mitglied Mohnhaupt entlassen

Nach mehr als 24 Jahren wurde das ehemalige RAF-Mitglied Brigitte Mohnhauptdiesen Sonntag zwischen zwei und drei Uhr vorzeitig aus der Haft entlassen.

Die jetzt 57-Jährige ist nach 24 Jahren in der JVA Aichach vorzeitig auf Bewährung entlassen worden. Sie war damals für neunfachen Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteiltworden, die sie größtenteils in Aichach bei Augsburg verbüßte.

Dass die Entlassung zwischen dem 25. und 29. März stattfinden sollte, war seit Freitag bekannt, aber eigentlich war der 27.3. als Entlassungstermin angenommen worden. Von der vorzeitigenFreilassung wurde die Presse erst im Nachhinein in Kenntnis gesetzt, um Mohnhaupt einen gigantischen Medienauflauf zu ersparen. Sie selbst sei jedoch schon im Vorhinein über die genaue Zeitinformiert worden, wie der Leiter der Justizvollzugsanstalt Aichach Wolfgang Deuschl verlautbaren ließ.

Das ehemalige RAF Mitglied war in der heutigen Nacht ungefähr zwei Stunden nach Mitternacht von Bekannten im Auto abgeholt worden und wurde vermutlich zu ihrem neuen Wohnsitz gefahren, derangeblich in Karlsruhe liegen soll. Offenbar steht auch der weiteren Integration Mohnhaupts ins gesellschaftliche Leben nichts mehr entgegen. Von Bekannten wurde ihr bereits ein Arbeitsplatz in derenBetrieb versichert. Spekulationen gehen davon aus, dass es sich hierbei um einen Job bei einem Autozulieferer handelt. Der Betrieb gehöre dem Sohn einer Freundin.

Der Anwalt Mohnhaupts forderte, seine Mandantin in jedweder Hinsicht in Ruhe zu lassen und ihr so die Chance zu geben, sich ein eigenes, geregeltes Leben aufzubauen. Sollte dieser Forderung zuwidergehandelt werden, so drohen gerichtliche Konsequenzen. Brigitte Mohnhaupts Bewährungszeit beträgt fünf Jahre, man geht aber nicht davon aus, dass von ihr noch irgendeine Gefahrausgeht.

Nach dieser Entlassung sind nun noch drei weitere ehemalige RAF Terroristen inhaftiert, doch nach dieser Freilassung dürfen sich wohl auch Christian Klar, Eva Sybille Hauge und Birgit HogefeldHoffnung auf eine vorzeitige Begnadigung machen. Dies dementiert jedoch die CDU/CSU: Die Lage sehe zum Beispiel in Klars Fall ganz anders aus, da seine Mindesthaftstrafe von 26 Jahren erst in zweiJahren abgegolten sei und er vorher auch nicht mit der Annahme seines Gnadengesuchs rechnen könne.

Die Meinungen über die Entscheidung Mohnhaupt auf Bewährung freizusetzen rief stark geteilte Meinungen in der Politik hervor: Allen voran befürworten Linke, Liberale und Grünediesen Entschluss als „Demonstration der Stärke des Rechtstaates und starkes Signal der Aussöhnung“. Dies sei keine besondere Gunst, sondern Mohnhaupt werde schlicht und einfach nachgültigem Recht und Gesetz behandelt. So argumentieren auch CDU und CSU, von denen ebenfalls Zustimmung ausgeht. Allerdings forderte Stoiber die Ex-Terroristin zu einer Entschuldigung bei denAngehörigen ihrer damaligen Opfer auf. Auch die SPD fordert ein umfassendes „öffentliches Zeugnis der Reue“.

Kritik übte vor allem Bayerns Innenminister Beckstein, der beklagt, dass Mohnhaupt ihre Taten nie bereut, und auch nichts zur vollständigen Aufklärung beigetragen habe. Obwohl ereinräumt, dass die Freilassung rechtlich nicht zu beanstanden sei, bleibe bei ihm doch das unbehagliche Gefühl zurück, dass eine Schwerverbrecherin auf freien Fuß gesetzt wordensei.
Der frühere Präsident des BKA sieht in dieser Handlungsweise sogar eine Gefahr, da Mohnhaupt immer noch dieselbe Rädelsführerin sei wie damals.

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und wer am Ende recht behält.

Quellen: n24.de | Zeit-Online | Focus-Online

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