Er vertrieb rechtswidrige CDs, zu Recht, wie er meinte. Die Staatsanwaltschaftsieht das anders als Jens Pühse, Geschäftsführer des Verlages „Deutsche Stimme“ sowie Mitglied im Bundesvorstand und Organisationsleiter der NPD. Ihm wurde nun die Anklagegemacht.
Für die Verbreitung illegaler CDs mit Inhalt von menschenverachtenden Texten hat sich Pühse seit gestern vor dem Dredner Landgericht zu verantworten. Die Anklage lautet auf Volksverhetzung,Verletzung der Menschenwürde und Verbreitung von Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen. Bei einer Razzia in den Jahren 2003 und 2004 wurden in dem Verlagshaus 9.000 CDs,Computermaterial sowie schriftliches Beweismaterial beschlagnahmt.
„Unter dem Hakenkreuz“, welches die öffentliche Benutzung des verbotenen Symbols zelebriert, ist der Grund, warum man den Fall nun vor die Staatsschutzkammer bringen konnte. „Esgeht um die geistigen Brandstifter, die wir neben den Gewaltdelikten verfolgen“, meinte der Oberstaatsanwalt Jürgen Schär und verwies damit gleichzeitig auf den Prozess gegen die inder Szene sehr beliebte Band „Landser“.
Mehrere Prozesse
In dem Zuständigkeitsbereich von Schärn wurden in den letzten Jahren immer wieder neue Prozesse auf Grund von ähnlichen Propagandadelikten eröffnet. Den größten Prozesshier verloren Adrian Preißinger und Mirko Hesse, die als Hauptakteure des Netzwerkes AFK in der Slowakei CDs produzieren ließen.
Texte ohne Niveau
Die Texte der produzierten Bands sind von ganz unterstem Niveau. So ruften sie zu Mord an „Türken und Zecken“ auf. Auch wird der am Kreuz hängende Jesus als Masochist verspottet.
Die Erklärung
„Ich tue nichts Kriminelles und keine illegalen Dinge“, verteidigte sich Pühse. Von der CD allerdings distanzierte er sich, allerdings verteidigte er den Vertrieb undbemerkte, dass es in seinem Bestreben liegt, legal zu arbeiten. Hilfe bekommt der Rechtsradikalist von Gisa Pahl aus Hamburg, der Leiterin vom „Deutschen Rechtsbüro“. Dieses bezeichnet sichselbst als „Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Rechte ,politisch unkorrekter‘ Deutscher“.
Der Ausgang
Wahrscheinlich muss sich Pühse bis zum 07. März verantworten. Er kann alles, von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsentzug erwarten.
Quelle: taz Online