Kopftuch in Bayern weiterhin untersagt

Nach einem Beschluss des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes in München istes muslimischen Lehrerinnen künftig weiterhin verboten ein Kopftuch in der Schule zu tragen. Die Klägerin sah sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt und auch derGleichheitsgrundsatz sei verletzt worden. Die Islamische Religionsgemeinschaft beantragte eine Aufhebung des Gesetzes.

Im Jahr 2005 wurde für den Freistaat Bayern ein Gesetz verabschiedet, welches es muslimischen Lehrerinnen untersagte, in der Schule ein Kopftuch zu tragen. Als Reaktion auf diesen Beschlussentbrannte eine Diskussion über Religiöse Symbole in der Schule und ob diese von Lehrern und Lehrerinnen getragen werden dürften oder nicht.

Der Bayrische Verfassungsgerichtshof in München wies nun am Montag die Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft ab, das Kopftuchverbot als verfassungswidrig aufzuheben. Die klagende Lehrerinsah in dem Gesetz eine massive Beeinträchtigung in der Religionsfreiheit der Muslime. Auch der Gleichheitsgrundsatz sei durch das Gesetz verletzt worden, da im Gegensatz zum Kopftuch, dieOrdenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen zulässig sind.

Das Kopftuch kann als politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus eine Haltung zum Ausdruck bringen, die sich gegenüber den Werten der westlichen Gesellschaftabgrenzt„, so das bayrische Kultusministerium im Streit um das Kopftuchverbot. Das NRW-Schulministerium äußerte sich ebenfalls zur Debatte: „Die Landesregierung istder Auffassung, dass das Tragen eines Kopftuches ein politisches Symbol ist„, so Sprecher Herbert Spies.

Islamische Verbände kritisierten die unterschiedlichen Verbote und betonten, dass das Tuch ein religiöses Gebot sei. „Muslimischen Frauen mit Kopftuch, welche denLehrerberuf anstreben, zu unterstellen, dass sie für eine mindere Stellung der Frau in Gesellschaft, Staat und Familie stehen, ist absurd„, so der Zentralrat derMuslime.

Quelle: N24 Online

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