Der französisch-polnische Regisseur, bekannt durch Filme wie „Chinatown“, „Der Pianist“ oder „Der Ghostwriter“, wurde am Montag nach zehn Monaten Arrest in der Schweiz wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Auslieferung in die USA wurde abgelehnt.
Der Hintergrund
Seit den 70er Jahren liegt in den USA ein Haftbefehl wegen Kindesmissbrauchs gegen den 76-Jährigen vor. Der damals in den Staaten ansässige Regisseur machte eine 13-Jährige mit Alkohol und Drogen gefügig und misshandelte sie sexuell, wie er es selbst auch gestanden hatte. Als Polanski eine langjährige Gefängnisstrafe drohte, flüchtete er nach Europa und betrat seit dem nie wieder amerikanischen Boden, was eine sofortige Verhaftung mit sich gebracht hätte.
Am 26.September 2009 wurde Polanski bei der Einreise in die Schweiz in Zürich festgenommen und sollte in die USA ausgeliefert werden, um ihn dem Vergewaltigungsprozess zu stellen. Seit seiner Verhaftung stand der Regisseur unter Hausarrest in seinem Chalet im Schweizer Skiort Gstaad und wurde durch eine elektronische Fußfessel kontrolliert.
Die Entlassung
Die Schweizer Justizministerin begründete die Entlassung Polanskis mit Unklarheiten und Informationsmangel seitens der USA. Die Schweiz hatte von den amerikanischen Kollegen Einsicht in die Justizprotokolle über das damalige Polanski-Verfahren gefordert. Diese verweigerten allerdings den Zugriff darauf und schließlich, nach fast zehn Monaten Unstimmigkeiten der Justizbehörden, entließen die Schweizer den Regisseur, anstatt ihn für einen Prozess an die Staaten auszuliefern.
Auf der Pressekonferenz verkündete Widmer-Schlumpf, dass durch den verweigerten Zugriff auf die amerikanischen Protokolle nicht beurteilt werden könne, ob diese Auslieferung rechtens gewesen sei oder nicht.
Roman Polanski ist also jetzt ein freier Mann und ist vermutlich bereits nach Frankreich in sein Zuhause zurückgekehrt. Die USA gibt dennoch nicht auf und will weiterhin versuchen, den Regisseur vor amerikanischem Gericht zur Verantwortung zu ziehen.
Quellen: Zeit.de, Spiegel.de
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