Es hat nicht lange gedauert, da revidierte am Freitagabend der Bundesgerichtshofdas Urteil des Hamburger Oberlandesgerichtes. Umgehend wurde der marokkanische Terrorhelfer Mounir al-Motassadeq am selben Abend in seiner Hamburger Wohnung festgenommen.
Nach der Verhaftung von Terrorhelfer Motassadeq am Freitagabend kündigte sein Anwalt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. In einem Interview gegenüber „SpiegelOnline“ sagte er: „Wir werden eine Beschwerde gegen die Inhaftierung einreichen, und wir werden erreichen, dass Herr Motassadeq bis zur Festsetzung seines Strafmaßes inFreiheit bleiben wird.“ In Zusammenarbeit mit seinem Partner Gerd Strate erkämpfte der Anwalt bereits die erste Aussetzung der Haftstrafe im Februar 2006 vor dem obersten deutschenGericht.
Wegen erhöhter Fluchtgefahr wurde Motassadeq um 19:20 Uhr festgenommen.Der Bundesgerichtshof hatte einen Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt. Die Karlsruher Bundesrichter gingen einer Beschwerde der Bundesanwältin Monika Harms nach, die nach der erneutenVerurteilung des Terrorhelfers eine deutlich höhere Fluchtgefahr vermutet hatte. Motassadeqs Familie hat sich bereits am 12. September 2006 mit einem Air-Berlin-Billigflug in Marokko abgesetzt.Weil der Familienvater laut Aussage des Reisebüros nur ein One-Way-Ticket für seine Familie gelöst hatte, vermuteten die Ermittler der Bundesanwaltschaft, dass sich der Terrorhelferselbst auch noch absetzen könnte.
Motassadeq bleibt vorerst auf freiem Fuß
Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, was mit dem Mann passierensoll, der unter anderem an der Planung der Anschläge vom 11. Septemer 2001 beteiligt war. Der Bundesgerichtshof hatte den Terrorhelfer zuvor schon wegen Beihilfe zum vielfachen Mord zu einerFreiheitsstrafe verurteilt. Laut den Ermittlungen soll er dem Selbstmordpiloten vom 11. September geholfen haben.
Nach der Beschwerde der Bundesanwaltschaft bekräftigte der 7. Strafsenat der Kammer sogar noch die Haltung gegenüber dem Urteil. In einer Erklärung heißt es: „Trotz des nunmehr drohenden höheren Strafmaßes ist die Verhaftung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anordnung des Vollzugs eines Haftbefehls nicht erforderlich.“ Eine Verschärfung der Meldeanweisung sollte ausreichend sein, heißt es weiter.
Im August 2005 wurde Motassadeq in Hamburg bereits wegen Zugehörigkeit in einer terroristischen Organisation zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof verschärfte anschließend noch einmal das Urteil gegen ihn. Er wurde auch der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen schuldig gesprochen. Damit droht dem 32-jährigen Marokkaner eine deutlich längere Freiheitsstrafe von 15 Jahren.