Das nach dem 11. September angeordnete systematische Abhören von Telefonaten istverfassungswidrig. Zu diesem Schluss kam ein US-Gericht in Detroit. Geklagt hatte die Bürgerrechtsunion ACLU.
Bundesrichterin Anna Diggs Taylor erklärte am Donnerstag, dass die Überwachung von Telefongesprächen ohne richterliche Genehmigung gegen das Recht auf Privatsphäre und gegen dasRecht auf freie Rede verstoße.
Regierungsangaben zufolge wurden nur Gespräche zwischen US-Bürgern und ausländischen Geschäftspartnern abgehört. Ein Bericht der Zeitung „USA Today“widersprach dem allerdings. Demzufolge wurden auch zahlreiche Inlandsgespräche aufgezeichnet und an die NSA (National Security Agency – Nationale Sicherheitsbehörde) weitergeleitet.
Das Abhörprogramm wurde nach den Anschlägen vom 11. September von Bush angeordnet. Vorwürfe, er habe mit dieser Anordnung seine Kompetenzen überschritten, hatte die Regierungzurückgewiesen.
Quelle: heute Online