Eine Lehrerin einer Haupt- und Realschule in der Kreisstadt Vechta reichte beim Gericht eine Unterlassungsklage gegen eine ihrer minderjährigen Schülerinnen ein. Diese hatte zuvor „aus Spaß“ einen Hasen an die Tafel gemalt um heraus zu finden, wie die Lehrerin darauf reagieren würde.
Die aktuelle Situation
Die Schülerin soll darüber hinaus Gerüchte verbreitet haben, dass die Lehrerin beim Anblick eines Hasen „durchdrehe“, was sie anscheinend einmal ausprobieren wollte.
Die Beweisaufnahme des Falles begann bereits am 29. April, doch Einzelheiten wollte man bisher nicht nennen. Richter Thomas Möller sagte am Mittwoch jedoch, dass die Fortsetzung der Verhandlungen auf den 15. Juni angesetzt wäre. Ein Schüler und der Leiter einer früheren Schule der Lehrerin sollen an diesem zweiten Verhandlungstag als Zeugen aussagen.
Rückblende
Bereits 2008 hatte die Lehrerin eine andere Schülerin einer Schule in Goldstadt angeklagt, an der sie zu dieser Zeit unterrichtete. Auch ihr warf sie ähnliche Taten vor. Das Amtsgericht Vechta entschied dieses Verfahren mit einem Vergleich: Die Schülerinnen dürfe nun gegenüber Dritten nicht mehr behaupten, dass die Klägerin bei dem Anblick eines Schlappohrs oder beim hören des Wortes „Hase“ einen Tobsuchtsanfall erleide, in Tränen ausbreche, weine oder das Klassenzimmer verlasse.
Quelle: ZDF.de
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